Nicht nur die Tarife bei den Energieversorgern sind unterschiedlich, sondern ebenfalls die anfallenden Strompreise, die bei einem Wechsel anfallen. Für den Verbraucher lohnt sich ein umfassender Vergleich um den günstigsten Stromtarif zu finden, und um jedes Jahr gutes Geld einzusparen. Damit Verbraucher einen günstigen Anbieter ermitteln können, sind unter anderem der jährliche, bzw. monatliche Stromverbrauch wichtig, die Kündigungsfristen, die Vertragsdauer, sowie die Stromart. Einige Anbieter stellen bereits den so genannten Ökostrom zur Verfügung, welcher in der Regel kaum teurer ist wie der normale Strom, und dieser schont zudem die Umwelt, da er in den meisten Fällen durch alternative Energien gewonnen wird.
Genau wie bei den regionalen Stromanbietern zahlt der Kunde meist einen monatlich gleichbleibenden Abschlag. Einmal im Jahr erfolgt eine Jahresabrechnung, indem der Verbraucher erstehen kann wie viel Strom insgesamt verbraucht wurde, und mit welchen Preisen die Stromlieferung berechnet wurde. Die jährlich erstellte Stromrechnung setzt sich aus dem Leistungspreis, dem Arbeitspreis und dem Verrechnungspreis zusammen.
Der Arbeitspreis, welcher von den Energieversorgern berechnet wird, ist das Entgelt für die vom Nutzer abgenommene Kilowattstunde, und wird von den Versorgern in Euro-Cent je Kilowattstunde berechnet. Für die Bereitstellung des Stroms fällt der so genannte Leistungspreis an, welcher die Kosten für die Vorhaltung des Stroms, des Verteilungsnetzes und der Umspannwerke beinhaltet. In dem Verrechnungspreis sind unter anderem die Kosten für die Rechnungen, die Verwaltung und die Miete des Stromzählers enthalten. Der gesamte Rechnungsbetrag, den der Verbraucher zahlen muss, enthält die zu zahlende Mehrwert- und die Ökosteuer.
Bei der Suche nach einem geeigneten Anbieter, sollte der Verbraucher neben den anfallenden Koste je Kilowattstunde, vor allem auf die Vertragslaufzeiten achten. Derzeit empfehlen die Verbraucherzentralen eine Vertragsbindung von circa einem Jahr, denn nach Ablauf dieser Frist hat der Verbraucher die Möglichkeit zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln, falls der alte Energieversorger die Strompreise erhöht. Bei längeren Laufzeiten ist der Verbraucher sonst an den Energielieferanten gebunden, und kann günstigere Tarife bei einem anderen Anbieter nicht in Anspruch nehmen.