Sobald der Verbraucher sich für einen neuen Energielieferanten entschieden hat, benötigen diese verschiedene Daten. Dazu gehören unter anderem der Name, die Anschrift, sowie der Wohnort. Der Anbieter benötigt zudem den Stromverbrauch des letzten Jahres, um die monatlichen Abschläge berechnen zu können, die für den Verbraucher anfallen. Damit ist sichergestellt, dass dem Verbraucher keine höheren Kosten wie unbedingt notwendig entstehen, und dass die Jahresendabrechnung nach Möglichkeit keine Nachzahlung beinhaltet.
Heute kann grundsätzlich jeder Verbraucher den Energielieferanten wechseln, wenn dieser über einen eigenen Stromzähler für die Wohnung oder das Haus verfügt, und zudem bereits einen Vertrag bei einem anderen Stromanbieter abgeschlossen hatte.
Vermieter die die Energiekosten auf die Mieter umlegen, können ebenfalls den Stromlieferanten wechseln. Die Mieter die ihre Stromabrechnungen auf diese Weise erhalten, können leider nicht eigenmächtig den Energielieferanten wechseln, sondern müssten den Vermieter auf die günstigeren Strompreise aufmerksam machen, und diesen dazu bewegen einen günstigeren Anbieter zu wählen.
Verbraucher die über einen Zweitarifzähler verfügen, oder bereits Tarife für Wärmepumpen in Anspruch nehmen, können derzeit leider keine Alternativen für einen Wechsel in Anspruch nehmen.